AGB's Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma 3 B Basse Bau- und Bühnensysteme GmbH, An der Bahn 11, 04319 Leipzig

Zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher
 
Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses ge­hen den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen vor. Soll­ten einzelne Bestimmungen un­wirk­sam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
 
1. Angebot
1. Sämtliche Bestellungen, die der Firma 3 B Basse vom Käufer erteilt werden, be­dür­fen der An­nah­me durch schriftliche Auf­trags­be­stä­ti­gung, es sei denn, es handelt sich um ein Bar­ge­schäft.
 
2. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Lie­fer­ge­gens­tan­des umfassend und ab­schlie­ßend fest.
 
2. Lieferung
1. Die Firma 3 B Basse übernimmt keinerlei Be­schaf­fungs­ri­si­ko und keine auch irgendwie ge­ar­te­ten Ga­ran­tien, es sei denn, hie­rüber ist ei­ne aus­drück­li­che schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer ge­schlos­sen.
 
2. Die Lieferung durch die Firma 3 B Basse steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
 
3. Ist die Versendung der Kaufsache erforderlich, trägt der Käufer die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der Firma 3 B Basse, es sei denn, sie überschreiten ein an­ge­mes­se­nes Ver­hält­nis zum Wert des Liefergegenstandes. Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käu­fers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Lie­fer­ter­min ver­ein­bart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der Firma 3 B Basse ver­zö­gert, kann die Firma 3 B Basse pau­schal für jeden Monat ein La­ger­geld in Höhe von 0,5% des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis ge­stat­tet, dass der Firma 3 B Bas­se kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Scha­den entstanden ist. Der Firma 3 B Basse ist der Nach­weis gestattet, dass ein höherer Scha­den entstanden ist.
 
3. Zahlungsbedingungen
1. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Er­klä­rung der Firma 3 B Basse 14 Ta­ge nach Fälligkeit in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fal­le des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nach­er­fül­lung (ins­be­son­de­re einer Mängelbeseitigung) steht.
 
2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma 3 B Basse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von sie­ben Prozentpunkten über dem Ba­sis­zins­satz zu ver­lan­gen. Dem Käufer ist der Nachweis ge­stat­tet, dass der Schaden nicht höher als fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist. Der Firma 3 B Basse ist der Nachweis ge­stat­tet, dass ein höherer Schaden, als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.
 
3. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, jedoch möglich, wenn die Ge­gen­for­de­rung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
4. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma 3 B Basse.
 
5. Rücktrittsrecht der Firma Polaris
Die Firma 3 B Basse ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn sie die Kaufsache trotz des vor­he­ri­gen Abschlusses eines ent­spre­chen­den Einkaufsvertrages nicht erhält; die Ver­ant­wort­lich­keit der Firma 3 B Basse für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Fir­ma 3 B Basse wird den Käu­fer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Kaufsache informieren und, wenn sie zurück tre­ten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich aus­üben. Die Firma 3 B Basse wird dem Käu­fer im Falle des Rücktritts die entsprechende Ge­gen­leis­tung unverzüglich erstatten.
 
6. Rücktrittsrecht des Käufers
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma 3 B Basse die Pflicht­ver­let­zung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflicht­ver­let­zun­gen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma 3 B Basse zu er­klä­ren, ob er we­gen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Män­geln ver­bleibt es je­doch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
 
7. Haftung
1. Die Firma 3 B Basse haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Ver­tre­ters oder Erfüllungsgehilfen nach den ge­setz­li­chen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma 3 B Basse nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge­sund­heit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Firma 3 B Basse den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Scha­den­er­satz­an­spruch für die Verletzung we­sent­li­cher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, so­weit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
 
2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche insbesondere für Schadenersatz neben der Leis­tung und Schadenersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus wel­chem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflich­ten aus dem Schuld­ver­hält­nis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auf­wen­dun­gen.
 
3.Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aus­sper­rung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen an­ge­mes­sen.
 
4. Die Firma 3 B Basse haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung für den Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf zusammen 5% des Wertes der Lieferung be­grenzt. Wei­ter­ge­hen­de Ansprüche des Käufers sind ‑ auch nach Ablauf einer der Firma 3 B Basse et­wa gesetzten Frist zur Leistung ‑ aus­ge­schlos­sen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haf­tung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
5. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den ge­setz­li­chen Bestimmungen zu verlangen. Je­doch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Scha­dens­er­satz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Auf­wen­dun­gen auf 5% des Wertes des­je­ni­gen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Wei­ter­ge­hen­de An­sprü­che des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Be­schrän­kung gilt nicht, soweit in Fällen des Vor­sat­zes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käu­fers zum Rück­tritt vom Vertrag bleibt unberührt.
 
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
8. Gewährleistung, Rügepflicht des Käufers
1. Die Firma 3 B Basse hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und un­ver­än­dert an den Käufer weiter liefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahr­läs­sig­keit wird nicht berührt.
 
2. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware der Firma 3 B Basse schrift­lich anzuzeigen; es genügt die Absendung der An­zei­ge innerhalb dieser Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer mög­lich zu be­schrei­ben.
 
3. Will die Firma 3 B Basse Schadenersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehl­schla­gen der Nachbesserung erst nach dem er­folg­lo­sen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fäl­le der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
 
9. Verjährung
1. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen Mängeln ‑ gleich aus welchem Rechtsgrund ‑ sechs Monate, für sonstige An­sprü­che und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder neu her­zu­stel­len­de Sache Lie­fer­ge­gens­tand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln ‑ gleich aus wel­chem Rechts­grund ‑ ein Jahr.
 
2. Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sons­ti­ge Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gel­ten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zu­sam­men­hang stehen.
 
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
 
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Ver­schwei­gen eines Mangels oder soweit die Firma 3 B Basse eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
 
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder ei­ne Sache, die entsprechend ihrer üb­li­chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das ding­li­che Recht eines Drit­ten geht, auf Grund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
 
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflicht­ver­let­zung oder bei schuld­haf­ter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
 
5. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch An­sprü­che auf Ersatz vergeblicher Auf­wen­dun­gen erfasst.
 
6. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ab­lauf­hem­mung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen un­be­rührt.
 
7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
10. Allgemeines
1. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma 3 B Basse schrift­lich be­stä­tigt werden, insbesondere auch die Abbedingung der Schriftform.
 
2. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Katalogen und anderen ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma 3 B Basse Eigentum und Ur­he­ber­rech­te vor. Dritten dürfen diese nicht zugänglich ge­macht werden.
 
11. Rechtswahl
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma 3B Basse Bau- und Bühnensysteme GmbH, an der Bahn 11, 04319 Leipzig

 

für die Vermietung von Fahrgerüsten
 
Vorbemerkung
1. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses ge­hen den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen vor. Soll­ten einzelne Bestimmungen un­wirk­sam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
 
2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Mieters sind nur in­so­weit wirk­sam vereinbart, wenn sie der Firma 3 B Basse recht­zei­tig zur Kennt­nis gebracht wurden und soweit sie den in­di­vi­du­al­ver­trag­li­chen wie auch den nach­fol­gen­den Be­stim­mun­gen nicht entgegen stehen und ihnen von der Firma 3 B Basse aus­drück­lich schrift­lich zu­ge­stimmt wird.
 
1. Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache ab dem Lager der Firma 3 B Basse in Leip­zig, An der Bahn 11 oder mit der schriftlich bestätigten Freistellung der Mietsache, soweit nicht an­de­res vereinbart wurde.
 
2. Jeder Kalendertag entspricht einem Miettag.
 
2. Preise
1. Die genannten Preise sind grundsätzlich freibleibende Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Um­satz­steu­er.
 
2. Die Erstellung der Rechnung erfolgt für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen.
 
a) Als erste Teilleistung gilt die Miete für die Grundmietzeit sowie die Leistungen für Ausfuhr- und Auf­bau­kos­ten.
 
b) Als weitere Teilleistungen gelten jeweils Mietzeiten bis zu 2 Wochen sowie weitere Montage- und Fuhr­kos­ten und Kosten, die durch Wartezeiten entstehen.
 
3. Die Miete ist in vollem Umfang nach Rechnungslegung fällig. Der Mieter kommt ohne weitere Er­klä­rung der Firma 3 B Basse zehn Tage nach Fälligkeit in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fal­le des Zahlungsverzuges ist die Firma 3 B Basse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Pro­zent­punk­ten über dem je­wei­li­gen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu ver­lan­gen. Dem Mie­ter ist der Nachweis gestattet, dass der Firma 3 B Basse kein Schaden oder ein we­sent­lich nied­ri­ge­rer Schaden entstanden ist. Der Firma 3 B Basse ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Scha­den entstanden ist. Der Vermieter ist weiter berechtigt, im Falle des Verzuges des Mieters, das Ver­trags­ver­hält­nis aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen und das Material am 2. Tag nach Zugang der Kündigung ohne weitere Ankündigung abzuholen. Nimmt der Vermieter Pfandbeträge entgegen, so dürfen diese Beträge vom Mieter erst nach der vollständigen Rückgabe des Materials zur Auf­rech­nung gebracht werden. Vor der Rückgabe des Materials erstellte Rechnungsbeträge sind voll und oh­ne Abzug zu zahlen.
 
3. Übergabe/Rückgabe der Mietsache, Schadenersatz des Mieters
1. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters vom Vermieter oder einem Dritten auf einer Bau­stel­le oder sonstigem Übergabeort angeliefert, ohne dass der Lieferschein vom Mieter un­ter­schrie­ben wird, weil er nicht erreichbar oder nicht anwesend war, gilt das Material gemäß Lieferschein als ordnungsgemäß übergeben.
 
2. Wird das Mietmaterial auf Verlangen des Mieters vom Vermieter oder einem Dritten von einer Bau­stel­le oder sonstigem Übernahmeort abgeholt, ohne dass der Rücklieferschein dem Mieter über­ge­ben werden kann, weil er nicht erreichbar oder anwesend war, gilt das Material gemäß Rück­lie­fer­schein als empfangen. Bei Freistellung des Materials auf der Baustelle und vereinbarter Abholung durch den Vermieter hat der Mieter eine 3-tägige Verwahrungspflicht.
 
3. Der Mieter haftet für die vollständige Rückgabe des Materials. Bei Verlust, Diebstahl oder un­sach­ge­mä­ßer Bedienung der Mietsache oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mie­ter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert der Mietsache ab­züg­lich Restwert, sofern er den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige an­fal­len­de Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren und eine Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le zu ersetzen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden oder nur ein we­sent­lich niedrigerer Schaden entstanden ist.
 
4. Für unbrauchbares bzw. defektes Material hat der Vermieter in seinem Lager eine 7-tägige Ver­wah­rungs­pflicht zur Erfüllung der Nachweispflicht.
 
5. Die Kosten der Reinigung verschmutzten Materials hat der Mieter zu tragen.
 
6. Bei Anlieferung und/oder Aufstellung des Materials bzw. der Fahrgerüste durch den Vermieter oder einen Dritten geht der Vermieter davon aus, dass erforderliche Auflagen erfüllt worden sind. Die Sicherung (z.B. Beleuchtung des Fahrgerüstes) hat durch den Mieter zu erfolgen.
 
7. Die Montage und Benutzung der Fahrgerüste hat entsprechend der Aufbau- und Ver­wen­dungs­an­wei­sung des Herstellers sowie nach den behördlichen und BBG-Richtlinien & -Vorschriften durch ei­nen Sachkundigen zu erfolgen. Dem Mieter wird angeboten, bei nicht ausreichenden Kenntnissen sich vom Vermieter unterweisen zu lassen.
 
4. Allgemeines; Geltung der VOB
1. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma 3 B Basse schrift­lich be­stä­tigt werden, insbesondere auch die Abbedingung der Schrift­form.
 
2. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Katalogen und anderen ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma 3 B Basse Eigentum und Ur­he­ber­rech­te vor. Dritten dürfen diese nicht zugänglich ge­macht wer­den.
 
3. Es wird die VOB in der jeweils gültigen Fassung vereinbart.
 
4. Verkäufe von Gebrauchtmaterial erfolgen grundsätzlich wie besehen und ohne Gewähr.
 
5. Gerichtsstand
1. Soweit der Mieter Unternehmer oder ju­ri­sti­sche Person des öffentlichen Rechts oder öf­fent­lich recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, ist der Sitz der Firma 3 B Basse ausschließlicher Ge­richts­stand für al­le sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Strei­tig­kei­ten. Sämt­li­che Ver­pflich­tun­gen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz der Fir­ma 3 B Basse zu er­brin­gen.
 
2. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen gilt das Recht der Bun­des­re­pub­lik Deutschland.